Ein Familienmitglied ist Covid-19 infiziert

Für wen gilt nun eigentlich die Quarantänepflicht?

(Stand: 11.11.2021)

Grundsätzlich gilt die Regel, dass Personen, die mit einer infizierten Person in einem Hausstand leben,verpflichtet sind, sich unverzüglich testen zu lassen und in häusliche Quarantäne zu begeben.

Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind folgende Personengruppen:

👉 Geimpfte ohne Symptome

👉 Genesene, sofern kein Kontakt zu einer Person mit einer in Deutschland nicht verbreiteten Virusvariante bestand

Kinder unter sechs, Kinder vor der Einschulung sowie SchülerInnen können sich ab dem 7. Tag der Infektion  freitesten.

👉 Dafür reicht bei regelmäßig getesteten Schülern ein Antigentest aus.

👉 Ansonsten muss ein PCR Test durchgeführt werden.

👉 Familienmitglieder und andere enge Kontaktpersonen sollten sich frühestens am 5. Tag testen.

❗️Geimpfte und Genesene, die Krankheitssymptome für COVID-19 aufweisen, sind verpflichtet, unverzüglich einen Test auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchführen zu lassen.❗️

Wie ist das nun in  der Schule?

👉 Grundsätzlich wird bei vorliegendem positiven PCR Test  nur das erkrankte Kind in Quarantäne geschickt.

👉 für Mitschüler gilt: 14 Tage tägliche Tests und Maske am auch am Platz.

Weiterführende Infos finden Sie hier:

👉 https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen