Haben Sie keine Sorge, wir helfen Ihnen. Seit Anfang 2024 ist nun das eRezept verpflichtend für Arztpraxen. Sicherlich werden die neuen Ablaufprozessen anfangs noch etwas holperig sein. Bringen Sie daher bitte etwas Geduld mit.
Ihnen stehen drei Möglichkeiten offen:
1. Sie bekommen einen Papierausdruck mit einem Barcode. Sie können damit in die Apotheke gehen und ihn wie früher ein Rezept einlösen.
2. Sie gehen mit Ihrer Versichertenkarte in die Apotheke. Diese dient in diesem Fall nur als Schlüssel zum Abrufen. Sie benötigen keine PIN, jedoch muss die Karte zuvor bei uns eingelesen worden sein. Für Folgerezepte ist das dann nicht nötig und es erleichtert allen Beteiligten die Weiterverordnung.
3. Sie laden sich eine eRezept App herunter und lösen damit das Rezept in Ihrer Apotheke ein. Sie benötigen dazu eine NFC -fähige Versicherungskarte, das heißt eine Karte, mit den kontaktlos daten übertragen werden können. Sie erkennen diese an einem Funkwellensymbol auf Ihrer Karte. Zum Benutzen wird eine PIN benötigt, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten.
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept/faq-e-rezept-egk
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/faq/faq-detail/was-ist-das-e-rezept