Covid Impfstoff BA. 4/5 jetzt verfügbar!

Die neuen Impfstoffe sind da-  ein Update!

Die neuen Impfstoffe sind jetzt verfügbar!

Nun gibt es die neuen Omicron- angepassten Impfstoffe:
Comirnaty Omikron BA.1  und BA.4/5 von BioNTech/Pfizer und Spikevax Omikron BA.1.
Alle sind nur für Auffrischimpfungen ab 12 Jahren zugelassen..
Für Grundimmunisierungen sollten weiterhin die bereits bekannten Impfstoffe verwandt werden

Ab nächster Woche verimpfen wir nur noch Comirnaty Omikron BA. 4/5 von BioNTech/Pfizer.

Wer sollte sich impfen lassen?

– Personen > 60 Jahre
– Personen mit chronischen Grunderkrankungen (ab 5 Jahren)

👉 Dies gilt, sofern „drei immunologische Ereignisse“ vorliegen.

Was ist ein immunologisches Ereignis?

👉 Als immunologisches Ereignis gilt sowohl eine COVID-19-Impfung als auch eine SARS-CoV-2-Infektion.

Zum Beispiel :
✔️2 Impfungen im Rahmen der Grundimmunisierung + Auffrischimpfung
= 3 immunologische Ereignisse
oder
✔️2 Impfungen im Rahmen der Grundimmunisierung + Infektion
= drei immunologische Ereignisse.

Wozu soll das gut sein?

Neuste Daten haben gezeigt, dass der Schutz nach 1. Auffrischimpfung gegen die aktuelle  Omikron-Variante innerhalbrelativ kurzer Zeit abnimmt. Das könnte gerade für Menschen ab 70 Jahren und für Menschen mit abgeschwächter Immunabwehr wichtig sein, denn sie sind im Falle einer Infektion besonders gefährdet. Diese Gefährdung gilt es durch die zweite Auffrischung zu minimieren.

Für wen wird die 4. Impfung nicht empfohlen?

Immungesunde Personen < 60 Jahre ohne chronische Grunderkrankungen profitieren nach Ansicht der STIKO von einem zweiten Booster nicht.

In welchem Abstand sollte man sich impfen lassen?

Die vierte Impfung soll laut STIKO frühestens sechs Monate nach dem dritten immunologischen Ereignis erfolgen.
In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf vier Monate reduziert werden

Wo kann ich mich anmelden?

Hier geht’s zu unserem Anmeldeformular für einen Impftermin.

oder 06406-7979490

oder anmeldung@hz-mainzlar.de

Weitere Informationen:

RKI-Informationen

Kassenärztliche Bundesvereinigung

RKI-Zusatzinformationen