Priorisierungsgruppen 2 und 3

Wer kann sich jetzt impfen lassen?

Nun sind die Priorisierungsgruppen 2 und 3 an der Reihe!

Wenn Sie zu einer der Gruppen gehören, benötigen  Sie von uns ein entsprechendes Attest. Wir stellen Ihnen dieses  gerne aus. Im folgenden können Sie sehen, zu welcher Gruppe Sie entsprechend der Corona Impfverordnung gehören:

Gruppe 2 gemäß § 3 der Corona Impfverordnung

  • Trisomie 21
  • Demenz
  • Geistige Behinderung
  • Schwere psychiatrische Erkrankungen
  • Krebs ohne gestopptes Tumorwachstum
  • COPD
  • Mukivizidose
  • Diabetes (HbA1c > 7,5)
  • Leberzirrhose
  • andere chron. Lebererkrankungen
  • chronische Nierenerkrankungen
  • Personen nach Organtransplantationen
  • Adipositas (BMI > 40)

Gruppe 3 gemäß § 4 der Corona Impfverordnung

  • Behandlungsfreie  Krebserkrankung mit Remission > 5 Jahre
  • HIV Infektion oder Immundefiziens
  • Rheuma
  • andere Autoimmunerkrankungen
  • Herzerkrankungen (Herzinsuffiziens, Arrhythmien, koronare Herzerkrankungen, Blut Hochdruck)
  • zerebrovaskuläre Erkrankungen, Schlaganfall
  • andere neurologische Erkrankungen
  •  Asthma bronchiale
  • Morbus Crohn, Colitis ulcerosa
  • Diabetes mit HbA1c < 7,5
  • Adipositas ( BMI > 30)

Sie sind sich unsicher? Sprechen Sie uns gerne an.

Hier geht’s zu unserem Anmeldeformular für einen Impftermin.